Berlin arbeitet seit einigen Jahren mit dem sogenannten Kita-Gutschein-System. Durch einen Kita-Gutschein werden Eltern bei den Kosten für den Betreuungsplatz ihres Kindes erheblich entlastet. Voraussetzung für einen Kita-Gutschein ist, dass Eltern und Kind in Berlin angemeldet sind.
Der Anspruch auf einen Kita-Gutschein ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind in der Kita betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
Da gleichzeitig mit der Erteilung des Kitagutscheins auch die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern an der künftigen Betreuung Ihres Kindes berechnet wird, benötigt das Jugendamt bereits bei der Antragstellung einen Nachweis über das Familieneinkommen des vergangenen Kalenderjahres. Als Nachweis dient in der Regel der Einkommensteuerbescheid der Familie. Ab 01.Januar 2011 sind die letzten drei Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Nur für die Verpflegung beteiligen sich die Eltern weiterhin mit einem Anteil von 23 Euro monatlich.
Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie mit dem Kind wohnen.
Für alle Fragen zum Anmeldeverfahren stehen Ihnen dort die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Tagesbetreuung von Kindern zur Verfügung.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag für einen Kita-Gutschein ausfüllen müssen, sowie die benötigten Unterlagen für die Beantragung eines Kita-Gutscheins finden Sie unter folgendem Link
https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/